Witt Personalservice | Prämiensystem für Mitarbeiter

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

  • Sie möchten wissen, ob Sie in Ihrer Branche Anspruch auf Branchenzuschläge haben?
  • Sie wollen mehr über das Thema gerechte Bezahlung in der Zeitarbeit erfahren?
  • Sie interessiert die Funktionsweise von Branchenzuschlägen?

Im Jahr 2012 sind für insgesamt 12 Wirtschaftszweige sogenannte Branchenzuschläge eingeführt worden. Durch die Branchenzuschläge wird eine stufenweise Annäherung an das gleiche Entgelt (Equal Pay) des Zeitarbeitnehmers im Vergleich zu einem Stammarbeitnehmer gewährleistet.

Es garantiert die faire Bezahlung Ihrer Arbeit.

Sie erhalten neben Ihrem Tariflohn eine Zulage, wenn Sie für einen bestimmten Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt waren.

Für folgende Wirtschaftszweige bestehen Branchenzuschläge:

  • Metallindustrie
  • Elektroindustrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Tapetenindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Chemieindustrie
  • Kautschukindustrie
  • Papierindustrie (erzeugend, gewerblich)
  • Druckindustrie
  • Schienenverkehrsindustrie, Eisenbahn
  • Holz- und Kunststoffindustrie

Hinweis: Die Branchentarifzuschläge gelten für Industriebetriebe, aber nicht für Handwerksbetriebe.

Funktionsweise der Branchenzuschläge am Beispiel der Metall- und Elektroindustrie:

In der Metall- und Elektroindustrie sind 6 Zuschlagsstufen eingeführt worden,
die eine Angleichung des Entgelts (Equal Pay) ermöglichen.
Der Branchenzuschlag wird dabei mit dem gültigen Tariflohn addiert.
Der Zuschlag ist abhängig von der Beschäftigungsdauer im jeweiligen
Einsatzbetrieb.

Funktionsweise der Branchenzuschläge am Beispiel der Metall- und Elektroindustrie:

In der Metall- und Elektroindustrie sind 6 Zuschlagsstufen eingeführt worden,
die eine Angleichung des Entgelts (Equal Pay) ermöglichen.
Der Branchenzuschlag wird dabei mit dem gültigen Tariflohn addiert.
Der Zuschlag ist abhängig von der Beschäftigungsdauer im jeweiligen
Einsatzbetrieb.

erreicht nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent

erreicht nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent

erreicht nach 5 Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent

erreicht nach 7 Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent

erreicht nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent

erreicht nach 15 Monaten, Branchenzuschlag von 65 Prozent

erreicht nach 15 Monaten, Branchenzuschlag von 65 Prozent

Beispiel 1

Ein Zeitarbeitnehmer der Entgeltgruppe 1 (Der Tariflohn ab dem 01. März 2017 beträgt 9,23 € brutto [West]) arbeitet in einem Unternehmen aus der Metallindustrie. Ab der 7. Einsatzwoche erhält der Zeitarbeitnehmer zusätzlich zum Tariflohn einen
 Branchenzuschlag (BZ1) von 1,38€ pro Stunde (= 10,61€). Ab dem 4. Monat erhöht sich der Zuschlag (BZ2) auf 1,85€ pro Stunde ( = 11,08 € ) usw.

Beispiel 2

Ein Elektriker, eingruppiert in Entgeltgruppe 4 (Der Tariflohn ab dem 01. März 2017 beträgt 12,18 € brutto [West]), wird in einem Unternehmen aus der Elektroindustrie eingesetzt. Ab der 7. Einsatzwoche erhält er einen Branchenzuschlag von 1,83 € pro Stunde (=14,01€). Ab dem 4.Monat erhöht sich der Zuschlag auf 2,44 € pro Stunde (=14,62€) und ab dem 6.Monat auf 3,65 € pro Stunde (=15,83€) usw.

Ausnahme von Equal Pay

In den ersten 15 Monaten gilt, dass der Zeitarbeitnehmer weniger Erfahrung als ein vergleichbarer Stammmitarbeiter hat. Deshalb kann der Lohn je nach Kundenwunsch auf 90% des Stammarbeiterlohnes begrenzt werden.

Nach 15 Monaten wird bei der Metall- und Elektroindustrie die sechste Branchenzuschlagsstufe erreicht. Damit erhält der Zeitarbeitnehmer nach dem AÜG-Gesetz ein dem Equal Pay vergleichbares Entgelt.

Ein Equal Pay Lohn kann sich aus vielen Bestandteilen zusammensetzen: gezahlter Stundenlohn, Zuschläge, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 13./14. Gehalt, vermögenswirksame Leistungen, Dienstwagen und Diensthandy usw.

Witt Personalservice | Equal Pay
Witt Personalservice | Obergrenze Branchenzuschläge

Beispiel 1

Der Lohn des vergleichbaren Stammarbeitnehmers im Kundenbetrieb beträgt 11,00 € pro Stunde. Mit dem Branchenzuschlag in Stufe 1 wären 90 % des Vergleichslohns ( = 9,90 € ) bereits überboten. Der Zeitarbeitnehmer erhält demnach nach der 7. Einsatzwoche nur einen Zuschlag von 0,67 € statt 1,28 € pro Stunde ( Tariflohn 9,23 € + 0,67 € Branchenzuschlag ).

Beispiel 2

Der Lohn eines vergleichbaren Elektrikers im Kundenbetrieb beträgt 17,00 €. In Stufe 1 und 2 erhält der Zeitarbeitnehmer also einen Zuschlag von 1,83 € bzw. 2,44 € pro Stunde. Der Zuschlag in Stufe 3 ( ab dem 6. Einsatzmonat ) wird allerdings auf 3,12€ begrenzt, so dass 90% des Vergleichslohns (=15,30€) nicht überboten werden (Tariflohn 12,18€ + 3,12€ Branchenzuschlag ).

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