Witt Personalservice | Prämiensystem für Mitarbeiter

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

  • Sie möchten wissen, ob Sie in Ihrer Branche Anspruch auf
    Branchenzuschläge haben?
  • Sie wollen mehr über das Thema gerechte Bezahlung in der Zeitarbeit erfahren?
  • Sie interessiert die Funktionsweise von Branchenzuschlägen?

Im Jahr 2012 sind für insgesamt 12 Wirtschaftszweige sogenannte Branchenzuschläge eingeführt worden. Durch die Branchenzuschläge wird eine stufenweise Gleichstellung beim Stundenlohn zwischen Stammmitarbeiter und Zeitarbeitnehmer garantiert.

Es garantiert die faire Bezahlung Ihrer Arbeit.

Sie erhalten neben Ihrem Tariflohn eine Zulage (Branchenzuschlag), wenn Sie für einen bestimmten Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt sind.

Für folgende Wirtschaftszweige bestehen Branchenzuschläge:

  • Metallindustrie
  • Elektroindustrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Tapetenindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Chemieindustrie
  • Kautschukindustrie
  • Papierindustrie (erzeugend, gewerblich)
  • Druckindustrie
  • Schienenverkehrsindustrie, Eisenbahn
  • Holz- und Kunststoffindustrie

Hinweis: Die Branchentarifzuschläge gelten für Industriebetriebe, aber nicht für Handwerksbetriebe.

Wir informieren Sie gerne über das Thema der Branchenzuschläge und beraten Sie ausführlich bei eventuellen Fragen. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie.

Wir informieren Sie gerne über das Thema der Branchenzuschläge und beraten Sie ausführlich bei eventuellen Fragen. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie.

Funktionsweise der Branchenzuschläge am Beispiel der Metall- und Elektroindustrie:

In der Metall- und Elektroindustrie sind 6 Zuschlagsstufen eingeführt worden,
die eine Angleichung des Entgelts (Equal Pay) ermöglichen.
Der Branchenzuschlag wird dabei mit dem gültigen Tariflohn addiert.
Der Zuschlag ist abhängig von der Beschäftigungsdauer im jeweiligen
Einsatzbetrieb.

erreicht nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent

erreicht nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent

erreicht nach 5 Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent

erreicht nach 7 Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent

erreicht nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent

erreicht nach 15 Monaten, Branchenzuschlag von 65 Prozent

Funktionsweise der Branchenzuschläge am Beispiel der Metall- und Elektroindustrie:

In der Metall- und Elektroindustrie sind 6 Zuschlagsstufen eingeführt worden, die eine Angleichung des Arbeitsentgelts (Equal Pay) ermöglichen. Der Branchenzuschlag wird dabei mit dem gültigen Tariflohn addiert. Der Zuschlag ist abhängig von der Beschäftigungsdauer im jeweiligen Einsatzbetrieb.

erreicht nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent

erreicht nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent

erreicht nach 5 Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent

erreicht nach 7 Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent

erreicht nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent

erreicht nach 15 Monaten, Branchenzuschlag von 65 Prozent

Beispiel A

Sollte ein Leiharbeitnehmer als gewerblicher Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 1 eingeordnet werden, würde dieser nach Tarifvertrag aktuell 9,49€ brutto (West) pro Stunde erhalten. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,42€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 10,91€ brutto pro Stunde. Mit Beginn des 4. Monats erhält der Leiharbeitnehmer die 2. Branchenzuschlagsstufe. Der Lohn erhöht sich auf 11,39€ brutto pro Stunde

Beispiel B

Ein Schaltschrankbauer ist in die Entgeltruppe 4 eingeordnet. Nach Tarifvertrag verdient dieser aktuell 12,52€ brutto (West) pro Stunde. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,88€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 14,40€ brutto pro Stunde. Mit Beginn des 4. Monats erhält der Leiharbeitnehmer die 2. Branchenzuschlagsstufe. Der Lohn erhöht sich auf 15,02€ brutto pro Stunde.

Beispiel A

Sollte ein Leiharbeitnehmer als gewerblicher Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 1 eingeordnet werden, würde dieser nach Tarifvertrag aktuell 9,49€ brutto (West) pro Stunde erhalten. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,42€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 10,91€ brutto pro Stunde. Mit Beginn des 4. Monats erhält der Leiharbeitnehmer die 2. Branchenzuschlagsstufe. Der Lohn erhöht sich auf 11,39€ brutto pro Stunde

Beispiel B

Ein Schaltschrankbauer ist in die Entgeltruppe 4 eingeordnet. Nach Tarifvertrag verdient dieser aktuell 12,52€ brutto (West) pro Stunde. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,88€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 14,40€ brutto pro Stunde. Mit Beginn des 4. Monats erhält der Leiharbeitnehmer die 2. Branchenzuschlagsstufe. Der Lohn erhöht sich auf 15,02€ brutto pro Stunde.

Ausnahme von Equal Pay

In den ersten 15 Monaten gilt, dass der Zeitarbeitnehmer weniger Erfahrung als ein vergleichbarer Stammmitarbeiter hat. Deshalb kann der Lohn je nach Kundenwunsch auf 90% des Stammarbeiterlohnes begrenzt werden.

Witt Personalservice | Equal Pay

Telefon-Bewerbung

rufen Sie uns gleich an: 0451 / 790 789 0